Dienotfallzahnärzte.ch – Versicherungsleistungen bei Notfallbehandlungen

Haben Sie Zahnschmerzen? Wir sind nur einen Anruf entfernt. Dienotfallzahnärzte.ch hilft Ihnen schnell und effizient. Bei einem zahnärztlichen Notfall ist Zeit der entscheidende Faktor!

Einen zahnärztlichen Notfall behandeln lassen

Spätabends, an Wochenenden oder Feiertagen – Zahnbeschwerden können zu jeder Zeit auftreten. Sind die Schmerzen besonders schlimm oder hatten Sie einen Unfall, bei dem Sie sich einen Zahn abgebrochen oder ausgeschlagen haben, ist der Besuch beim Notfallzahnarzt nötig.


Die Praxis von Dienotfallzahnärzte.ch am Standort im Gesundheitscenter am Hauptbahnhof SSB Basel ist an 365 Tagen im Jahr die Anlaufstelle für Zahnnotfälle und Zahnunfälle von Erwachsenen und Kindern. Für eine unkomplizierte Behandlung in unserer Zahnarztpraxis sollten Sie sich vorab über Kosten und Versicherungsleistungen informieren.


In unserem eigenen zahntechnischen Labor mit modernen und computerunterstützten Verfahren sind wir in der Lage, Ihnen passende Sofortmassnahmen nach einem Zahnunfall, bei Zahnschmerzen oder bei ästhetischen Problemen anzubieten. Sie erreichen unsere Notfallpraxis mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Auto.

Es handelt sich um einen Notfall?

Erreichen Sie uns direkt unter der Nummer: 061 227 70 70

Was kostet eine Notfallbehandlung?

Die Kosten für eine Notfallbehandlung in unserer Praxis in Basel sind selbst zu zahlen und richten sich nach Schwere der Zahnprobleme und der entsprechenden Behandlung. So ist eine Behandlung einer Schwellung oder Blutung des Zahnfleisches meist kostengünstiger als etwa ein abgebrochener oder ausgeschlagener Zahn.


Einen Aufschlag für eine Behandlung am Wochenende oder Feiertag berechnen wir nicht. Ob und welche Kosten für Notfallbehandlungen die Versicherung übernimmt, entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen.


Bitte beachten Sie, dass wir bei Notfallbehandlungen für Neupatient*innen eine Vorauszahlung von CHF 250.- verlangen.

Werden Kosten für Notfallbehandlungen von der Versicherung übernommen?

Kranken- und Unfallversicherung

Zahnärztliche Behandlungen werden von der Krankenversicherung nur bezahlt, wenn der Zahnschaden auf eine schwere und nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems oder eine schwere Allgemeinerkrankung zurückzuführen ist. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse die gesamten notwendigen Behandlungskosten.

Damit die Kosten von der Versicherung übernommen werden, muss der Zahnarzt einen Behandlungsvorschlag bei der Krankenkasse einreichen.

Bei Zahnnotfällen, bei denen kein Behandlungsvorschlag eingereicht werden kann, zahlen Patienten die Behandlungskosten selbst und können diese gegebenenfalls später bei der Versicherung geltend machen.


Die Unfallversicherung übernimmt Kosten von zahnärztlichen Behandlungen von Unfallfolgen. Die Regelung gilt für Personen im angestellten Verhältnis – Nichterwerbstätige, Selbstständige und Kinder müssen sich an die Krankenkasse wenden. Zahnunfälle müssen jedoch durch einen „ungewöhnlichen äusseren Faktor“ verursacht worden sein.


Zusatzversicherungen für Erwachsene und Kinder

Eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen und Medikamente kann sinnvoll sein, wenn häufiger Zahnbeschwerden auftreten. Ob sich eine Zusatzversicherung für Sie lohnt, sollten Sie bei einem Versicherungsberater ausrechnen lassen. Eine Zusatzversicherung für Kieferorthopädie bei Kindern ab Geburt ist eine weitere Möglichkeit, um sich vor hohen Zahnbehandlungskosten zu schützen.


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